Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Ausgabe geht es neben den aktuellsten Entwicklungen auf dem Holzmarkt schwerpunktmäßig um einige Optimierungen für Sie im Vermarktungsprozess.

 

Forderungsausfallversicherung:

Die wichtigste Neuerung in der Holzvermarktung ist, dass wir seit 01. Januar 2025 die Forderungen aus den Holzverkäufen versichert haben. Diese „Warenkreditversicherung“ tritt in dem Fall ein, wenn die Zahlungen unserer Kunden aus irgendwelchen Gründen endgültig ausbleiben.

Dieser Schritt erschien uns sinnvoll und erforderlich, nachdem sich in 2024 und auch schon in den Jahren zuvor einige Insolvenzen in der holzverarbeitenden Industrie, u.a. von einem sehr großen deutschen Sägewerksunternehmen, ereigneten.

Versichert sind die Holzumsätze mit aktuell 32 Kunden, an die wir im Jahr 2024 etwa 98 % der gesamten Holzmenge des Jahres vermarktet haben. Der Deckungsschutz beträgt 90 %, das ist die übliche Versicherungsquote. Weitere Kunden können jederzeit aufgenommen werden.

Von der Versicherungsgesellschaft erhalten wir regelmäßig sehr interessante Informationen darüber, was in der Holzbranche passiert. Wenn sich das Zahlungsverhalten eines Marktteilnehmers verändert, dann fließt das sofort in ein entsprechendes Versicherungs-Rating ein. Das kann z.B. zur Folge haben, dass ein Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr versichert wird.

Das heißt ab sofort: bei jedem Holzverkauf über die WHS ist die Auszahlung des Holzgeldes an den Waldbesitzer/die Waldbesitzerin garantiert, egal was zwischenzeitlich passiert!

 

Zeitpunkt Auszahlung der Holzgelder:

Bisher wurden die Holzgelder nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip überwiegend erst dann ausgezahlt, wenn die Zahlungen der Kunden bei uns eingegangen waren.

Zukünftig sind wir aufgrund der Forderungsausfallversicherung in der Lage, die Auszahlung wesentlich früher vorzunehmen, und zwar nicht erst ab Zahlungseingang vom Kunden, sondern ab dem Zeitpunkt, wenn ein Abrechnungsmaß (Wald- oder Werksmaß) vorliegt, bzw. parallel zu der Rechnungsstellung an unsere Kunden.

Von dieser Möglichkeit werden wir im Rahmen der verfügbaren Liquidität (notwendige Vorfinanzierung) natürlich Gebrauch machen!

 

Verkaufsprovision 2025:

Trotz gestiegener Personal- und Sachkosten werden wir die Verkaufsprovision in diesem Jahr unverändert bei 2,75% vom Holzumsatz belassen. Auch die Kosten für die neue Forderungsausfallversicherung übernehmen wir für Sie!

Weiterhin gilt: bei Holzvermarktung über die WHS erfolgt kein Skontoabzug, im Gegensatz zu den meisten anderen Verkaufswegen!

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Verkaufsdienstleistung nur dann zu den unveränderten Konditionen funktioniert,

  • wenn uns zu einem Verkaufsvorgang die vollständigen und fehlerfreien Daten (Waldbesitzerdaten, vollständige HAB-Daten wie korrekte Sortiments-, Güte-/Stärke-
    klassenangaben, Koordinaten …) vorliegen und
  • wenn die Verkaufsvorbereitung im Wald möglichst so erfolgt, dass der weitere Organisationsaufwand überschaubar bleibt (weitestgehend immer volle Lkw-Ladungen, möglichst wenig Ladestellen in nicht allzu großer Entfernung, Lkw-befahrbare Wege …)

Weitere Einzelleistungen im Zusammenhang mit der Holzvermarktung, die von uns bisher kostenlos erbracht wurden, werden wir zukünftig nach Aufwand (z.Z. 65,00 €/h) in Rechnung stellen. Das betrifft momentan insbesondere die nachträgliche Korrektur von Verkaufsvorgängen im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerungsart (Wechsel zwischen Regel- und Pauschalbesteuerung).

 

Holzmarktlage

Die Nadelholzverarbeiter konnten seit dem 4. Quartal 2024 leichte Preiserhöhungen in allen Produktbereichen durchsetzen, beim Standard-Schnittholz (z.B. Kantholz 8/10) z.B. waren das ca. 10-12 €/m3. Gut die Hälfte davon kommt bei den Rundholzpreisen an, wir verkaufen Stammholz Fichte BC 2b+ aktuell für im Mittel 125,00 €/fm.

Auch Fichten-Abschnitte sowie sämtliche Rotholz-Sortimente sind mittlerweile aufgrund der weiteren Rohstoffverknappung auch von denjenigen Sägern nachgefragt, die diese bisher nicht gekauft haben.

Es ist jetzt an der Zeit, bei diesem Preisniveau die notwendigen Pflegemaßnahmen in allen Altersklassen durchzuführen! Das Abwarten auf höhere Preise zahlt sich nicht aus. Der mittelalte Fichtenbestand, der gut durchforstet wird, dankt dies mit überdurchschnittlichem Zuwachs!

Einschlagskapazitäten bei den Dienstleistern dürften überall vorhanden sein. Falls vor Ort mal kein Dienstleister zur Verfügung steht, können wir Ihnen ggf. gerne auch einen Unternehmer vermitteln und dessen Leistungen selbstverständlich auch über uns abrechnen (MwSt.-Vorteil für den pauschalierenden Waldbesitzer).

 

neue Vertrags-/Preis-Vereinbarungen:

Für Zaunholz (Fi, Ta, Ki, Lä, Dgl), das bisher überwiegend nach Raum-/Waldmaß verkauft wurde, haben wir eine neue Vereinbarung mit Firma Holz-Maag zur Werksmaßabrechnung (optional) nach Stärkeklassen (0 – 2a). Dabei gelten Preise von 60,00 € bis 75,00 €/fm, Zopfdurchmesser 6 – 16 cm oR (bis 20 cm mitgehend).

Für Eichen-Schwachholz der Stärkeklassen 2a bis 3a gibt es eine neue Absatzmöglichkeit an Firma Kindt Spielplatzgeräte:
Länge ab 3,20 m baumfallend, Güteklassen B, C und D, weitestgehend gesunder Kern, möglichst geringer Splintanteil, Preise von 70,00-165,00 €/fm

 

Beste Grüße!

Ihr Team der WaldHolz Sauerland GmbH

 

 

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